Ortsangaben
Vollständige Information können Sie nur erhalten, wenn Sie je nach Verfahren den Wohnort, den Ort der Betriebsstätte oder des Bauvorhabens angeben.
Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:
Geburtsurkunde:
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.
Gewerbeanmeldung:
Sie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.
Baugenehmigung beantragen:
Sie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.
/ Darum geht's
Der digitale Wandel ist in Niedersachsens Verwaltungen voll im Gang. Damit können Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen gewünschte Leistungen bequemer online beantragen. Zugleich können Beschäftigte in den Verwaltungen effizienter arbeiten.
/ Digitalstrategie 2030
Die Strategie der Landesverwaltung Niedersachsen macht klar, wie die digitale Transformation abläuft. Mit definierten Zielen und konkreten Vorhaben bis 2030 realisieren wir durchgehende Qualität und Sicherheit in allen Bereichen.